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Ratgeber · PPWR

PPWR und Glasverpackungen: Das gilt jetzt für Dich

Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR. Für die meisten unserer Kunden ändert sich erst mal wenig. Für alle, die Gläser und Flaschen befüllen und verkaufen, gibt es ein paar Punkte, die jetzt zählen. Hier stehen sie, ohne Paragrafendschungel.

Stand: 7. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung, Irrtümer vorbehalten. Wir aktualisieren diese Seite, sobald die EU-Kommission neue Durchführungsrechtsakte veröffentlicht.

Bin ich betroffen?
Ich kaufe für den eigenen Haushalt.Nein, entspannt
Ich befülle und verkaufe (Manufaktur, Imkerei, Gastro, Hofladen).Ja, 5 Punkte
Ich bin Händler und verkaufe leere Gläser weiter.Ja, als Vertreiber

4,88 bei Trusted Shops, über 34.000 Bewertungen

Für zuhause

Du kochst ein, fermentierst, füllst für Dich ab?

Dann gilt die PPWR nicht für Dich. Sie richtet sich an Unternehmen, die Verpackungen herstellen, importieren, vertreiben oder befüllt verkaufen. Was Du davon merkst: Unsere Gläser, Flaschen und Verschlüsse bleiben wie sie sind, unser Versandkarton hat jetzt einen Verpackungspass, und ab 2028 kommen EU-weit einheitliche Entsorgungssymbole auf Verpackungen.

Einziger Tipp für Dich: Etikett abziehen, Deckel getrennt entsorgen, Glas in den Container. Dann läuft der Kreislauf sauber.

Für Dein Business

Du befüllst Gläser oder Flaschen und verkaufst sie?

Dann stellst Du ein verpacktes Produkt erstmals bereit und bist im Sinne der PPWR "Hersteller" mit erweiterter Herstellerverantwortung (Art. 3 Nr. 15). Erzeuger der Verpackung selbst bleibt bei Standardgläsern die Glashütte. Fünf Punkte, die jetzt zählen:

  • LUCID-Registrierung beim Verpackungsregister und Systembeteiligung bleiben Pflicht. Grundlage ist seit 12. August 2026 das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG), das das VerpackG abgelöst hat.
  • Unterlagen sammeln: Für Deine Verpackungen (Glas, Verschluss, Etikett) sollten Spezifikationen und Konformitätserklärungen verfügbar sein. Aufbewahrung 5 Jahre, bei Mehrweg 10 Jahre.
  • Verpackung als System denken: Bewertet wird Glas plus Verschluss plus Etikett. Achte auf Etikettenmaterial, Klebstoff und Verschlussart.
  • Keine eigenen PPWR-Symbole erfinden. Die harmonisierte Kennzeichnung kommt frühestens am 12. August 2028, realistisch später: Die EU-Kommission hat den Durchführungsrechtsakt noch nicht erlassen, und die Pflicht greift erst 24 Monate danach.
  • Vorsicht mit Umweltaussagen: "100 % nachhaltig" oder "vollständig umweltfreundlich" auf dem Etikett sind ohne Beleg nicht mehr zulässig.
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Was die PPWR regelt, in fünf Punkten

Die Verordnung 2025/40 gilt direkt in allen EU-Ländern. Das sind die Regeln, die für Glasverpackungen und ihre Verschlüsse relevant sind.

Rollen

Wer ist wofür verantwortlich?

Der Erzeuger stellt die Verpackung her oder lässt sie unter eigener Marke fertigen. Er trägt die Konformität, erstellt die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung. Der Importeur prüft das bei Ware aus Drittländern. Der Vertreiber verkauft weiter und darf keine Verpackung mit begründeten Zweifeln an der Konformität anbieten. Flaschenbauer ist für Flaschen, Gläser und Verschlüsse Vertreiber, für die eigenen Versandkartons Erzeuger.

Stoffe

Grenzwerte, die seit August gelten

Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt zusammen ein Grenzwert von 100 mg/kg. Neu seit 12. August 2026: Lebensmittelkontaktverpackungen dürfen bestimmte PFAS-Grenzwerte nicht überschreiten. Das betrifft nicht nur das Glas, sondern auch Dichtungen, Beschichtungen und Verschlüsse.

Recyclingfähigkeit

Die ganze Verpackung zählt

Frühestens ab 1. Januar 2030 wird jede Verpackung in die Klassen A, B oder C eingestuft (unter 70 Prozent gilt als nicht recyclingfähig), ab 1. Januar 2038 dürfen nur noch A und B in Verkehr. Bewertet wird das System: Glasbehälter, Deckel, Dichtung, Etikett, Klebstoff, Druckfarbe. Ein sehr gut recycelbares Glas mit ungeeignetem Etikett kann schlechter abschneiden als gedacht.

Kennzeichnung

Einheitliche Symbole ab 2028

Frühestens ab 12. August 2028 zeigen EU-weit gleiche Piktogramme, aus welchem Material eine Verpackung besteht und wohin sie gehört. Die Kommission hat die Symbole noch nicht festgelegt (Frist war der 12. August 2026), die Pflicht beginnt 24 Monate nach dem Durchführungsrechtsakt. Bis dahin: nichts vorgreifen und keine selbstgestalteten Symbole aufbringen.

Versand

Weniger Luft im Paket ab 2030

Für Um-, Transport- und Versandverpackungen gilt frühestens ab 1. Januar 2030 ein maximaler Leerraum von 50 Prozent (Art. 24). Füllmaterial wie Papier, Luftpolster oder Schaum zählt dabei als Leerraum. Kartons bleiben erlaubt und sind von den Mehrwegquoten für Transportverpackungen ausgenommen.

Entwarnung

Was für Glas nicht kommt

Kein Pflicht-Rezyklatanteil für Glas (die Quoten betreffen Kunststoff, die Kommission prüft andere Materialien erst bis Februar 2032). Keine EU-weite Pfandpflicht für Glasflaschen (Pflicht ab 2029 nur für Kunststoff- und Metallgetränkebehälter bis 3 Liter, für Glas gilt eine Bemühensklausel). Lagerbestände müssen nicht nachträglich angepasst werden.

Der Zeitplan, auf das Wesentliche gekürzt

Vier Daten, die Du kennen solltest. Alles andere betrifft Kunststoff, Take-away oder liegt so weit weg, dass wir es hier weglassen.

2026 12. August

Die PPWR gilt. Stoff- und PFAS-Grenzwerte, Pflichten der Wirtschaftsakteure, Konformitätserklärung und technische Dokumentation sind wirksam.

2028 frühestens 12. August

Harmonisierte EU-Kennzeichnung mit Materialpiktogrammen, 24 Monate nachdem der Durchführungsrechtsakt in Kraft ist. Der steht noch aus, das Datum rückt also nach hinten. Gilt auch für E-Commerce-Versandkartons.

2030 frühestens 1. Januar

Recyclingklassen A, B, C. Verpackungsminimierung (Art. 10). Leerraum im Versandkarton maximal 50 Prozent. Rezyklatanteile bei Kunststoffverpackungen. Einzelne Fristen hängen an noch ausstehenden Rechtsakten.

2038 1. Januar

Nur noch Verpackungen der Klassen A und B dürfen in Verkehr gebracht werden. Deshalb lohnt es sich, Verschluss und Etikett schon jetzt passend zu wählen.

Praxis

Glas, Verschluss, Etikett: eine Verpackung, eine Bewertung

Das ist der Punkt, der in der PPWR am häufigsten unterschätzt wird. Dein Honigglas ist nicht "Glas", sondern Glas plus Twist-Off-Deckel plus Dichtung plus Etikett plus Klebstoff. Jedes Teil beeinflusst, ob die Verpackung sauber sortiert und recycelt wird.

  • Verschluss: Metall, Kunststoff oder Kork, jeweils mit Dichtsystem. Ab 2030 zählen Rezyklatanteile bei Kunststoffteilen, Kleinstanteile unter 5 Prozent des Verpackungsgewichts sind ausgenommen.
  • Etikett: Material, Größe und Klebstoff entscheiden mit. Papieretiketten mit ablösbarem Kleber sind auf Glas die sichere Wahl.
  • Mehrweg: Ein Glas ist nicht automatisch Mehrwegverpackung, nur weil es nachfüllbar ist. Rechtlich braucht es ein Wiederverwendungssystem.
A · B · CRecyclingklassen frühestens ab 2030, nur A und B ab 2038
70 %Unter dieser Bewertung gilt eine Verpackung als nicht recyclingfähig
5 J.Aufbewahrung der Unterlagen bei Einweg, 10 Jahre bei Mehrweg
Service für Gewerbekunden

Konformitätserklärung je Artikel anfordern

Für jedes Glas, jede Flasche und jeden Verschluss, den Du bei uns kaufst, liegt die EU-Konformitätserklärung des Erzeugers vor. Sie muss nicht jeder Lieferung beiliegen, aber Du brauchst sie für Deine eigene Dokumentation. Schick uns die Artikelnummern, wir stellen Dir die Erklärungen als PDF zusammen.

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Unser Verpackungspass

Für unsere eigenen Versandkartons sind wir selbst Erzeuger. Alle Pflichtangaben dazu, von der Anschrift bis zur Konformitätserklärung, stehen im Verpackungspass. Der QR-Code auf jedem Karton führt direkt dorthin.

Zum Verpackungspass

Die häufigsten Fragen zur PPWR

Was ist die PPWR und seit wann gilt sie?

Die PPWR ist die EU-Verpackungsverordnung 2025/40 (Packaging and Packaging Waste Regulation). Sie gilt seit dem 12. August 2026 direkt in allen EU-Ländern und ersetzt Schritt für Schritt die alte Verpackungsrichtlinie. Viele Anforderungen greifen gestaffelt, die meisten Design-Vorgaben frühestens ab 2030.

Bin ich als Privatperson von der PPWR betroffen?

Nein. Wer Gläser und Flaschen für den eigenen Haushalt kauft, hat keine Pflichten aus der PPWR. Die Verordnung richtet sich an Unternehmen, die Verpackungen herstellen, importieren, vertreiben oder befüllt in Verkehr bringen.

Was muss ich als Manufaktur, Imker oder Gastronom jetzt tun?

Wer Gläser oder Flaschen befüllt und verkauft, bringt ein verpacktes Produkt in Verkehr. Dann bist Du "Hersteller" im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung. Das heißt: im Verpackungsregister LUCID registriert sein und Systembeteiligung leisten, Unterlagen zu Deinen Verpackungen aufbewahren, die Konformität der gesamten Verpackung im Blick haben und die neuen Kennzeichnungs- und Designvorgaben ab frühestens 2028 bzw. 2030 einplanen.

Sind Glasflaschen und Einmachgläser automatisch PPWR-konform?

Glas hat einen etablierten Recyclingweg und erfüllt die Stoffanforderungen in aller Regel problemlos. Bewertet wird aber immer die gesamte Verpackung: Glas plus Verschluss plus Etikett plus Dichtung. Ein ungeeignetes Etikett oder ein Verbundverschluss kann die Einstufung der ganzen Verpackung verschlechtern.

Was ist eine EU-Konformitätserklärung und wie bekomme ich sie für meine Artikel?

Die EU-Konformitätserklärung bestätigt, dass eine Verpackung die Anforderungen der PPWR erfüllt. Sie wird vom Erzeuger der Verpackung ausgestellt, bei Handelsware von der Glashütte oder dem Verschlusshersteller. Sie muss nicht jeder Lieferung beiliegen, aber auf Verlangen der Behörden innerhalb von zehn Tagen vorliegen. Bei uns kannst Du sie je Artikel anfordern.

Gilt die PPWR auch für Etiketten und Verschlüsse?

Ja. Deckel, Kappen, Korken, Dichtungen und direkt aufgebrachte Etiketten gelten als Bestandteil der Verpackung und fließen in die Bewertung der Recyclingfähigkeit ein. Ab 2030 gelten für Kunststoffanteile zusätzlich Mindestrezyklatanteile, Kleinstanteile unter 5 Prozent des Verpackungsgewichts sind ausgenommen.

Was ist der Verpackungspass von Flaschenbauer?

Der Verpackungspass ist unsere Seite mit allen Pflichtangaben zu unseren eigenen Versandkartons: Erzeuger, Anschrift, Identifikation, Material und EU-Konformitätserklärung. Der QR-Code auf dem Karton führt direkt dorthin.

Muss ich meine Lagerbestände nachträglich anpassen?

Nein. Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem eine Verpackung erstmals in der EU in Verkehr gebracht wurde. Bestände, die vor dem Start einer neuen Anforderung in Verkehr waren, müssen nicht nachträglich an spätere Vorgaben angepasst werden (Erwägungsgrund 14 der Verordnung).